Samir Jajjawi
 
  Finance / Accounting

Krisen – und Sanierungsmanagement durch erfahrene Interim CFO Teil 2/A: Sanierung mit Sanierungsgutachten – ein Interview mit Samir Jajjawi, Managing Partner Aurum Interim

Krisen- und Sanierungsmanagement – Interview Teil 2a
Krisen- und Sanierungsmanagement – Interview Teil 2a

Bernd Kasper / pixelio.de

In zahlreichen Mandaten werden Aurum Interim CFO beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen. Ein Sanierungsgutachten wird notwendig, wenn das beauftragende Unternehmen bei einer Bank einen Kreditantrag stellt, aber bereits als Krisenfall von der Bank eingestuft wurde. Ohne dieses Sanierungsgutachten darf die Hausbank schon bei der Vermutung eines solchen Krisenfalles, aus juristischen Gründen, keinen Kredit vergeben. Im Interview berichtet Samir Jajjawi, Managing Partner bei Aurum Interim, von den Erfahrungen der Interim CFO mit Sanierungsgutachten:

Gibt es gesetzliche Regelungen für Sanierungsgutachten?
Samir Jajjawi: Die Anforderungen an Sanierungskonzepte sind gesetzlich nicht geregelt. Der Umfang und die Inhalte sind in verschiedenen Publikationen unterschiedlich bestimmt. Erfahrene Interim CFO kennen die aktuellen Bestimmungen.

Woran orientieren sich Banken, z. B. bei der Vergabe von Krediten in Krisensituationen?
Samir Jajjawi: Häufig richten bzw. orientieren sich Banken bei der Beurteilung von Kreditanträgen (auch Prolongationen) von Unternehmen, die sich in der Krise befinden an dem sog. IDW-Standard S 6, den Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte durch das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW). Das weiß jeder erfahrene Interim CFO.

Inwieweit haben sich die Anforderungen an Sanierungsgutachten erhöht?
Samir Jajjawi: Die Anforderungen an das Verhalten aller Beteiligten – auch an den Interim CFO – im Rahmen von Sanierungen haben sich deutlich erhöht. Zwar gibt es keine gesetzlichen Normen hinsichtlich des Inhalts von Sanierungskonzepten, die ein Interim CFO beachten müsste, jedoch hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren in zahlreichen Urteilen Mindestanforderungen an ein Sanierungskonzept herausgearbeitet, die in der am 30. 11. 2012 verabschiedeten Neufassung des IDW S 6 berücksichtigt wurden. Somit stellt der IDW S 6 eine komprimierte Zusammenstellung der unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an Interim CFO für die Erstellung von Sanierungskonzepten dar.

Wie profitieren Banken von einer Zusammenarbeit mit einem Aurum Interim CFO?
Samir Jajjawi: Kreditgeber erhalten von einem Aurum Interim CFO kurzfristig eine solide untermauerte Einschätzung der Güte Ihres Kreditengagements. Sie erfahren von kompetenter neutraler Seite, mit welchen Risiken der Umsetzungserfolg behaftet ist. Außerdem bekommen sie vom Interim CFO einen griffigen Implementierungsfahrplan an die Hand, mit dem sie den Umsetzungserfolg laufend verfolgen und ihren Kunden zur Umsetzungsdisziplin anhalten können. So können Sie Ihre Kreditentscheidungen fundierter treffen und gleichzeitig dazu beitragen, dass sich die Bonität Ihren Kunden verbessert.

Erstellen Aurum Interim CFO Sanierungsgutachten?
Samir Jajjawi: Ja, unsere Interim CFOs erstellen Sanierungsgutachten nach IDW S6, die darüber hinaus den Anforderungen der einschlägigen BGH-Urteile entsprechen. Aurum wird zusätzlich nur in Teilbereichen – in Abhängigkeit der Aufgabe -beauftragt, bspw. wenn die Erstellung einer Fortführungsprognose ausreichend ist.

Welche wesentlichen Inhalte beinhaltet ein Sanierungsgutachten?
Samir Jajjawi: Ein Interim CFO beurteilt im Gutachten die Fortführungsfähigkeit, Renditefähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Auf der Basis eines erstellten Sanierungsgutachtens mit positiver Sanierungsaussicht kann die Bank wieder formal juristisch Kredite vergeben. Ein Sanierungsgutachten stellt somit in diesen Situationen eine Grundvoraussetzung dar für erfolgreiche Bankverhandlungen.

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