Axel Oesterling
 
  Management allgemein

Neue CSRD-Berichtspflicht: Eine Herausforderung für deutsche KMU

Neue CSRD-Berichtspflicht: Eine Herausforderung für deutsche KMU

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet künftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Für das Geschäftsjahr 2025 werden entsprechend der Direktive 15.000 Unternehmen in Deutschland zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Laut einer aktuellen Studie von Grant Thornton haben sich jedoch über ein Drittel (38%) der Unternehmen in Deutschland noch nicht eingehend mit den CSRD-Anforderungen auseinandergesetzt. Obwohl sich 64% der Unternehmen in ihrer Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsanforderungen als mindestens "befriedigend" einstufen, geben fast zwei Drittel (62%) an, keine Roadmap für die Umsetzung der CSRD zu haben.1

Diese Diskrepanz zwischen Selbsteinschätzung und tatsächlicher ESG-Readiness zeigt, dass viele Unternehmen bei diesem Thema noch am Anfang stehen. Die komplexen Berichtsinhalte und -strukturen der CSRD, die durch verbindliche EU-Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) geregelt werden, stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen.
 

Wer ist von der CSRD betroffen?

Laut der Richtlinie müssen künftig alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von über 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Auch börsennotierte KMU fallen unter die Berichtspflicht. Insgesamt betrifft die CSRD rund 50.000 Unternehmen in der EU.
 

Komplexe Berichtsinhalte und -strukturen

Die Berichtsinhalte und -struktur werden durch verbindliche EU-Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) geregelt. Diese Standards legen fest, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen, um einen transparenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Sie umfassen detaillierte Vorgaben zu den Berichtsinhalten in den vier Hauptbereichen Governance, Strategie und Geschäftsmodell, Auswirkungs-, Risiko- und Chancenmanagement sowie Metriken und Ziele.

Durch die Standardisierung soll die Vergleichbarkeit und Transparenz der Nachhaltigkeitsberichte erhöht werden, was Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern die Bewertung der Nachhaltigkeitsperformance erleichtert. Die geforderten Inhalte sind jedoch komplex. Unternehmen, die bisher noch keine vergleichbaren Daten erhoben oder nur teilweise verfolgt haben, stehen jetzt vor großen Herausforderungen.
 

Interim Management als Schlüssel zur CSRD-Umsetzung

Oft mangelt es Unternehmen an den erforderlichen internen Strukturen, Prozessen, Strategien, Zielen und personellen Ressourcen, um die CSRD-Anforderungen zu erfüllen. Zudem haben laut der Studie viele KMU keine genaue Vorstellung von den internen Kosten für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, sollten Unternehmen frühzeitig strukturelle, prozessuale und finanzielle Überlegungen zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie anstellen.

Hier kann Interim Management der Schlüssel sein. Interim Manager mit entsprechender Spezialisierung bringen wertvolle Mehrwerte ins Unternehmen ein:

  • Tiefes Verständnis von ESG-Themen und -Konzepten sowie langjährige Erfahrung in der Umsetzung von ESG-Initiativen, insbesondere in KMU
  • Umfassendes Wissen über relevante Gesetze, Richtlinien und Branchenstandards, einschließlich der CSRD-Vorgaben
  • Analytische Fähigkeiten zur Identifizierung und Bewertung von ESG-Risiken und -Chancen
  • Expertise im Aufbau von CSRD-Reportingsystemen, der Definition von Nachhaltigkeitskennzahlen und der Koordination ihrer Erhebung
  • Erfahrung in der Strukturierung und Optimierung des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen
  • Flexibilität und schnelle Verfügbarkeit, um Personallücken zeitnah zu schließen und die komplexen CSRD-Anforderungen zügig umzusetzen

 

Insgesamt zeigt sich, dass viele deutsche KMU noch Nachholbedarf bei der strategischen Planung, Budgetierung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsmanagements haben. Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen CSRD-Anforderungen und der oft begrenzten internen Ressourcen ist Aurum Interim Ihr Ansprechpartner für eine professionelle und effiziente Umsetzung der CSRD in Ihrem Unternehmen. Dank ihrer Flexibilität und sofortigen Verfügbarkeit können unsere Interim Manager schnell Personalengpässe überbrücken und die CSRD-Anforderungen praxisgerecht implementieren.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Herausforderungen zu erörtern. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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