Samir Jajjawi
 
  Finance / Accounting

Die Anforderungen an Konzernverrechnungspreissysteme steigen – damit auch die Anforderungen an Aurum Interim Manager

Anforderungen an Konzernverrechnungspreissysteme steigen
Anforderungen an Konzernverrechnungspreissysteme steigen

© Christian Riedel / pixelio.de

Verrechnungspreissystem – das Controlling ist ausgelastet? Der Interim Manager, als Pricing Economist, ist eine adäquate Alternative.

Die Möglichkeiten international agierender Unternehmen, die Steuerlast zu minimieren, werden eingeschränkt. Im Rahmen der BEPS Initiative überarbeitet die OECD dazu gerade wesentliche Teile der Verrechnungspreisrichtlinie aus dem Jahre 2010.
Die erkennbaren Änderungen hinsichtlich der Dokumentation des Verrechnungspreissystems (Kapitel V) und der Behandlung von Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern (Kapitel VI) dürften erhebliche Auswirkungen auf die Verrechnungspreisstrategien haben und damit auf die Arbeit von hierauf spezialisierten Aurum Interim Managern.

  • Die bisher gängige Praxis, das Verrechnungspreissystem erst auf Nachfrage der Steuerbehörde grob zu dokumentieren, gehört damit bald der Vergangenheit an.
  • Die Verschiebung des unternehmerischen Gewinns der Gruppe auf nur das wirtschaftliche Risiko übernehmende Intellectual Property-Gesellschaften wird erschwert.

Hierzu Samir Jajjawi, Managing Partner Aurum Interim:
In den letzten Jahren wurden unsere Interim Manager häufig mit IP-Gesellschaften in Luxembourg konfrontiert. Das IP wird dabei auf die in Luxembourg ansässige IP-Gesellschaft übertragen, die es zur Nutzung und Verwertung innerhalb und außerhalb des Konzerns lizensiert. Im Inland kann das Unternehmen durch die Lizenzzahlungen hohen Aufwand verbuchen und so das zu versteuernde Einkommen erheblich verringern. Die IP-Gesellschaft erwirtschaftet mit den ihr übertragenen im-materiellen Wirtschaftsgütern in Luxembourg hohe Gewinne, unterliegt aber nur einer sehr geringen Besteuerung (5,84%)“.

 

Die Verrechnungspreisdokumentation könnte Teil der Steuererklärung werden.

International agierende Unternehmen sollen verpflichtet werden, wesentliche Teile der Verrech-nungspreisdokumentation bereits als Teil der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzu-reichen. Die Dokumentation ist durch den Interim Manager wie folgt aufzubauen:

  • Master File
  • Local File
  • Country-by-country-Template

Die Übersichten ermöglichen es dem Interim Manager und damit dem CFO sowie den Steuerbehör-den, etwaige Schwachstellen der Verrechnungspreisstrategie zu identifizieren. Die Steuerbehörden werden dadurch in die Lage versetzt, die Prüfungsschwerpunkte entsprechend auswählen zu können.
 

Die rechtzeitige Überprüfung und Dokumentation des Verrechnungspreissystems durch Interim Manager verschafft Vorteile.

Durch den Einsatz eines erfahrenen Interim Managers werden Schwachstellen erkannt, bewertet und – soweit mit vertretbarem Aufwand möglich – beseitigt. So konnte beispielsweise durch die Umstellung auf eine deckungsbeitragsorientierte Kostenaufschlagsmethode (früher Vollkosten + Gewinnaufschlag) die Auslastung eines Komponentenwerkes deutlich erhöht werden.
 

Strategische Ziele besser erreichen, steuerliche Ziele minimieren.

Zielsetzung sollte sein, das Verrechnungspreissystem durch einen Interim Manager so zu gestalten, dass die strategischen Ziele besser erreicht und steuerliche Risiken minimiert werden. Dazu werden

  • Geschäfts- und Entscheidungsprozesse analysiert:
  • ein Funktions- und Risikoprofil der Einzelgesellschaften erstellt;
  • die Verrechnungspreisregeln durch den Interim Manager begründet und mit den erforderlichen Fremdvergleichsdaten abgesichert;
  • inadäquate Verrechnungspreisregelungen identifiziert und angepasst.
     

Der Aufwand ist erheblich.

Das Thema und damit auch der Einsatz eines Interim Managers ist ungeliebt – denn es geht ja „nur“ um die Verteilung des Kuchens („rechte Tasche, linke Tasche“). Das Controlling-Team ist bereits mit den operativen Aufgaben voll ausgelastet. Ein Projekt mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern löst zwar das Problem, führt aber auch zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der eigenen Mitarbeiter.
 

Der Einsatz eines Aurum Interim Managers ist eine interessante Alternative.

Als erfahrene Transfer Pricing Economists sind Aurum Interim Manager in der Lage, die Teamarbeit (Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) zu koordinieren und konkrete Arbeitspakete selbst zu übernehmen.
Der Interim Manager ergänzt das eigene Team, bildet die Mitarbeiter im Controlling entsprechend aus und erspart Wirtschaftsprüfungs- und Beratungskosten. Konkret kann ein Aurum-Interim Ma-nager Transfer Pricing folgende Arbeitspakete abdecken:

  • Erstellen des Funktions- und Risikoprofils (Segmentierung von GuV und Bilanzen) der Gruppe und der Einzelgesellschaften;
  • Auswahl und Anwendung der OECD-Verrechnungspreismethoden
  • Erarbeiten der Fremdvergleiche
  • Erstellen der Dokumentation.

Ein Transfer Pricing Economist ist auf die Entwicklung und Implementierung von Verrechnungs-preissystemen (gem. der OECD Richtlinien) spezialisiert. Er leistet keine Steuerberatung.
 
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit einem Aurum Interim Manager entstanden. Bei Bedarf stehen wir gerne für ein persönliches Vertiefungsgespräch zur Verfügung.

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